In der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses spielte auch der Antrag der Linksfraktion auf „Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung von Trinkwasseranschlüssen nach dem geltenden Stand der Technik“ eine Rolle. Dazu erklärt Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat unseren Vorstoß zur Finanzierung von Trinkwasseranschlüssen begrüßt, in der heutigen Anhörung zum Doppelhaushalt 2019/ 2020 hat auch der Landkreistag die Dringlichkeit hervorgehoben. Wer wie die CDU Kohleverstromung will, muss auch die Folgen des Klimawandels beheben: Ich fordere die regierende CDU deshalb auf, unserem diesbezüglichen Änderungsantrag zur Klimafolgen-Anpassung bei der Trinkwasserversorgung zuzustimmen.
Der Rekordsommer hat gezeigt, dass die Wasserversorgung in zahlreichen „Brunnendörfern“, Ortschaften, die aus ortsnahen Brunnen gespeist werden, gefährdet ist. Im Erzgebirgskreis, in Mittelsachsen, im Vogtlandkreis, im Kreis Zwickau, im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und in Chemnitz waren Wasserwagen im Einsatz bzw. wurden Trinkwasserabgabestellen eingerichtet, um die Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen. Seit 2015 ist aber eine staatliche Förderung von Trinkwasserleitungen nicht mehr vorgesehen.
Das Wasserhaushaltsgesetz sieht vor, dass der ortsnahen Trinkwasserversorgung der Vorrang zu geben ist, dennoch wurden aus den verschiedenen Gründen – wohl auch, weil infolge von Einträgen von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln die Qualität nicht aufrecht erhalten werden konnte – in der jüngeren Vergangenheit viele Trinkwasserschutzgebiete aufgehoben. Die Versorgung wird durch Fernwasser über mehr oder weniger lange Leitungen sichergestellt. Dabei ist Versorgung mit Fernwasser keine langfristig befriedigende Lösung; es führt kein Weg an verstärkten Umwelt- und Klimaschutzanstrengungen vorbei, da infolge klimabedingter Witterungskapriolen auch die wesentlich teureren und aufwändigeren Fernwassersysteme – und damit weit mehr Menschen – betroffen sein werden.
Sachsens Wassergesetz spricht eine klare Sprache: „Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung haben unter Berücksichtigung der demografischen und klimatischen Entwicklungen sowie unter Beachtung des wirtschaftlichen Betriebs der Wasserversorgungsanlagen die Wasserversorgung mit Trinkwasser einschließlich der Versorgung in Not- und Krisensituationen langfristig sicherzustellen.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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