Die Bundesregierung muss gegenüber der EU-Kommission Rechenschaft ablegen, wie sie künftig die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie in das deutsche Düngerecht sicherstellen will. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier fordern Umwelt- und Naturschutzorganisationen ein wirksames Maßnahmenpaket, das über das Düngerecht hinaus Abhilfe schafft.
Für die Bundesregierung ist die Zeit unzureichender Absichtsbekundungen abgelaufen: Die Europäische Kommission erwartet nun konkrete Vorschläge, mit welchem Recht die Umsetzung der auch von Deutschland beschlossenen Ziele der EU-Nitratrichtlinie sichergestellt werden sollen.
„Grundwasser und Gewässer verlässlich zu schützen, erfordert verursachergerechte Lösungen und den politischen Willen, diese durchzusetzen. Die Zeit für eine Kehrtwende ist jetzt“, so die gemeinsame Auffassung der beteiligten Verbände.
Sie fordern die Bundesregierung auf, endlich wirksame Regeln und Maßnahmen für den Gewässerschutz vorzulegen – auch über das Düngerecht hinaus. Überschüssige Stickstoffeinträge in Wasser, Böden und Luft müssen dauerhaft und durch den gezielten Einsatz der Agrarsubventionen verhindert werden.
Fester Grundsatz des EU-Rechts ist das Verursacherprinzip. Wirksame Maßnahmen müssen deshalb bei den Ursachen und Verursachern von Überdüngung ansetzen. Mit der verbindlichen Einführung einer Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphor für alle Betriebe ist schnell auszumachen, welche Betriebe die Probleme verursachen.
Wichtigster Hebel zur Reduzierung von Stickstoffüberschüssen ist eine deutliche Reduktion der Tierbestände – vor allem in den Regionen, die bereits zu hohe Nitratwerte im Grundwasser und Viehbesatzdichten aufweisen.
Auch ein Zuviel an chemisch-synthetischen Mineraldüngern verursacht Stickstoffüberschüsse. Diese müssen deshalb gänzlich in die Gesamtstickstoffbilanz einbezogen sowie Schlupflöcher in den Nährstoffberechnungen vollständig gestopft werden. Entscheidend dafür ist, dass Bund und Länder ihre Gesetzgebungen aufeinander abstimmen, um z.B. bei der Ausweisung und Festlegung von Maßnahmen in überdüngten (roten) Gebieten einheitlich vorzugehen.
Ziel der Bundesregierung muss es über das Düngerecht hinaus sein, den gesamten Rechtsrahmen der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) und nationalen Agrarpolitik verpflichtend auf die Einhaltung europäischer Umweltvorgaben und -ziele auszurichten. Die derzeitige GAP-Reform ist die Chance für einen Kurswechsel hin zu einer ressourcengerechten Landwirtschaft, die Umweltleistungen honoriert und Umweltziele integriert.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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