Mit KERN Wassertechnik erfolgreich gegen Legionellen

legionellenWas sind Legionellen?

Legionellen sind aerobe, stäbchenförmige Bakterien die beim Menschen zu Erkrankungen führen können. Nach Angaben des Umweltbundesamtes erkranken jährlich zehntausende Menschen in Deutschland an Legionellen. Bis zu 15 % der Erkrankten sterben, meistens an einer schweren Lungenentzündung.

Was können wir gegen Legionellen tun?

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beurteilen, ob und wie Ihre Gebäude von der Neufassung der Trinkwasserverordnung betroffen sind und welche Maßnahmen notwendig sind. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation, bei der Beurteilung des Anlagenzustandes und Festlegung der Proben-Entnahmestellen. Natürlich können wir für Sie mit unseren Partnern die unsere-leistungen-maennchenerforderlichen Proben mit zugehöriger Wasseruntersuchung durchführen.

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei der Gebäude und Anlagenbeurteilung
  • Beratung zu Wasserqualität und vorsorgenden Maßnahmen
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Hygieneplans
  • Unterstützung bei der Festlegung und Montage der Proben-Entnahmestellen
  • Probenahme und Laboruntersuchung konform zur Trinkwasserverordnung (durch zertifizierte Probenehmer und Trinkwasseranalyse im akkreditierten Labor)
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Führung der Anlagendokumentation
  • Service an Trinkwasseraufbereitungsanlagen (Enthärtungsanlagen, Dosieranlagen, Wasserfiltern, etc.)
  • Wasseranalyse der Trinkwasserqualität nach der Wasseraufbereitung
  • Wir helfen bei der Frage: Was tun und welche Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung?
  • Gefährdungsanalyse
  • Desinfektion der Trinkwasseranlage
  • Erstellung der notwendigen Aushänge (Informationspflicht des Betreibers bezüglich der Trinwasserverordnung)

Wann besteht Handlungsbedarf?

In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein Technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml festgelegt. Wird bei einer Untersuchung eine Überschreitung dieses Wertes festgestellt, muss dies unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Es kommt außerdem gemäß § 16 Abs. 7 TrinkwV zu weiteren Pflichten und technischen Maßnahmen wie einer Gefährdungsanalyse vor Ort bis hin zu einer ggf. erforderlichen umfassenden Sanierung der Trinkwasser-Installation.

Legionellenanzahl
KBE / 100ml
Bewertung Maßnahmen / Untersuchung
unter 100 KBE / 100 ml keine / geringe nachweisbare Kontamination Nachuntersuchungen alle 3 Jahre
über 100 KBE / 100 ml mittlere Kontamination Weitergehende Untersuchung bzw. mittelfristige Sanierung
über 1.000 KBE / 100 ml hohe Kontamination Sanierung erforderlich
über 10.000 KBE / 100 ml extrem hohe Kontamination Gefahrenabwehr, Einleitung von Sofortmaßnahmen

Die notwendigen Maßnahmen werden durch den Grad der Kontamination bestimmt, das zeigt auch das genaue Ablaufschema zur Wartung von Trinkwasseranlagen.

Informationen zur Neufassung der Trinkwasserverordnung

gesund-duschen-mit-kern-wassertechnikPflichten für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Als öffentliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gelten dabei Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels und Pflegeheime. Diese Einrichtungen sind verpflichtet, einmal jährlich an mehreren repräsentativen Proben-Entnahmestellen auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Neue Pflichten für Hauseigentümer und Gebäudeverwalter
Mit der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 01.11.2011 sind Eigentümer und Betreiber von größeren Warmwasserbereitungsanlagen verpflichtet, auf Legionellen zu prüfen. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der TrinkwV kann für Vermieter und Verwalter schwerwiegende Folgen haben und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet werden. Die erste orientierende Untersuchung muss bis zum 31.12.2013 vorliegen. Zurzeit sieht die TrinkwV eine 3jährliche Folgeprüfung vor.

Wer ist überwachungspflichtig?
Die Überwachungspflicht gilt für alle öffentlichen Gebäude, Gewerbeobjekte sowie Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten und einer zentralen Warmwasserversorgung (Großanlagen). Diese Objekte müssen Duschen oder sonstige Anlagen zur Vernebelung enthalten und Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben.

Großanlagen sind Anlagen mit einem Speichervolumen > 400 l und/oder einem Rohrleitungsvolumen von ≧ 3 l, berechnet vom Abgang der Trinkwassererwärmer bis zur Entnahmestelle. Dabei wird der Zirkulationsrücklauf nicht berücksichtigt.

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