Ob Fernwasser oder Eigenversorger – sauberes, keimfreies Trinkwasser braucht jeder!
Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nr. 1 und muss daher in bester Qualität zur Verfügung stehen. Die strengen Qualitätsanforderungen sind in Deutschland in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) festgelegt. Die Wasserversorgungsunternehmen garantieren eine einwandfreie Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle am Hausanschluss. Das bedeutet: Bis zur Wasseruhr bzw. Hauptsperrvorrichtung.
Trinkwasser muss gemäß der Trinkwasserverordnung folgende Anforderungen erfüllen:
Trotz aller Maßnahmen der Wasserwerke zur Reinhaltung des Trinkwassers, kann es zu Problemen durch die eigene Hausinstallation oder durch das Wasserverbrauchsverhalten des Betreibers kommen. Denn auch innerhalb des Hauses darf das Trinkwasser nicht negativ beeinflusst werden. Für die Wasserqualität ist der Betreiber der Hausinstallation verantwortlich.
Diese Probleme können zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Hausinstallation führen:
Die richtige Filtration und die Vermeidung von Risiken in der Hygiene im Trinkwasser sind von elementarer Bedeutung. Dies gilt genauso für Industrie und Gewerbe. Für unsere Kunden stehen die Verordnungen, Merkblätter zum Betrieb einer Trinkwasserhausinstallation, Wartungspläne etc. auf Anfrage zur Verfügung!