Im privaten Bereich ist der Einsatz einer Nitratentfernung dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Hauswasserversorgung über eigene Brunnen erfolgt und der in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Wert von 50 mg/l überschritten wird. Für Aquarien sind Nitratentfernungsanlagen nicht immer geeignet, so dass hier spezielle Ionentauscherharze verwendet werden.
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