Für Mitarbeiter der Abwasserentsorgung besteht bezüglich des Corona-Virus keine erhöhte Infektionsgefahr. „Abwasser ist immer mit Viren, Keimen und anderen Erregern belastet. Die Arbeitsschutzvorschriften sind daher auf das sichere Arbeiten in diesem Umfeld ausgelegt. Bei Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und Umsetzung der Best Practice Empfehlungen besteht daher kein erhöhtes Infektionsrisiko für Mitarbeiter auf Kläranlagen und in der Kanalisation“, betont Wolfgang Schlesinger, Obmann des Fachausschusses Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).
Nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung ist zudem kein besonderes Übertragungsrisiko für Corona über den Abwasserpfad gegeben. Dies hat Christian Drosten, Virologe der Berliner Charité, in seinem täglichen NDR-Podcast am 25. März umfassend erläutert. Der Corona-Virus ist laut Drosten zwar im Stuhl sehr gut nachweisbar und eignet sich damit auch gut für diagnostische Informationen. Es handelt sich dabei aber um kein infektiöses Virus. Zum Nachweis hat Drostens Forschungsteam eine entsprechende Probe auf Zellkulturen gegeben um zu prüfen, ob das Virus dort lebend anwächst. „Und das tut es nicht“, so die klare Aussage des Virologen.
Am 31. März hat die „Welt“ unter dem Titel „Forscher finden Coronaviren im Abwasser – und wittern eine Chance“ über den Nachweis von genetischem Material des Coronavirus auf der Kläranlage der niederländischen Kommune Amersfoort berichtet. Dieser Bericht hatte sowohl in der Branche als auch in der Öffentlichkeit zu einer gewissen Verunsicherung bezüglich des Infektionsrisikos über Abwasser geführt. Die DWA stellt aus diesem Grund noch einmal klar, dass sowohl aufgrund des vorhandenen und bewährten Arbeitsschutzes in der Abwasserwirtschaft als auch aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes keine erhöhte Infektionsgefahr über den Abwasserpfad besteht.
Die entsprechenden Handlungsanweisungen zur Arbeitssicherheit auf Kläranlagen hat der DWA-Fachausschuss „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ in seinen Best-Practice Empfehlungen für die betriebliche Umsetzung der TRBA 220 (Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen) zusammengefasst. Zu den wesentlichen Elementen des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter der Abwasserwirtschaft zählt neben den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen die persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutz, Einwegschutzanzüge und Desinfektionsmittel. Die Lieferketten für diese Ausrüstung ist aktuell aber zum Teil unterbrochen, Abwasserentsorgungsunternehmen melden verstärkt Probleme bei der Beschaffung dieser für die Arbeitssicherheit unerlässlichen Artikel.
Eine sichere Abwasserentsorgung ist systemrelevant, Kanalisation und Kläranlagen zählen zur kritischen Infrastruktur. Die Betriebe vor Ort sind organisatorisch, personell und technisch gut aufgestellt und verfügen über Pandemie-Notfallpläne. Lieferengpässe im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung und bei Desinfektionsmitteln könnten die Gewährleistung der sicheren Abwasserentsorgung aber gefährden. Als wesentliches Element der kritischen Infrastruktur muss die Abwasserwirtschaft beim Bezug dieser absolut arbeitsnotwendigen Artikel und Materialien vorrangig behandelt werden, die Sicherheit der Mitarbeiter vor Ort darf nicht durch Lieferengpässe gefährdet werden.
Quelle: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
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