5 wesentliche Punkte sind beim Einsatz von Enthärtungsanlagen ebenfalls zu beachten:
1) Druck:
Zunächst muss überprüft werden, ob ein Mindestdruck von 2 bar vorhanden ist. Ohne ausreichende Druckverhältnisse kann eine störungsfreie Funktion nicht gewährleistet werden. Liegt die Druckzufuhr über 2 bar, ist sinngemäß ein Druckminderer vorzusehen. Die Steuerventile sind üblicherweise bis zu einem maximalen Druck von 8,5 bis 8,6 bar zugelassen, sollten aber dennoch nicht ausgereitzt werden.
2) Platzverhältnisse:
Bitte überprüfen Sie die Platzverhältnisse. Die Enthärtungsanlage wird zu meist nach dem Wasserfilter eingebaut. Hierbei stehen Ihnen entweder die feste Verrohrung direkt an das Rohrleitungssystem oder der Anschluss mittels Anschlussblock mit flexiblen Edelstahlschläuchen zur Verfügung. Der Platzbedarf für Rohreinbauten liegt etwa zwischen 18 und 35 cm. Die benötigte Grundfläche für eine Enthärtungsanlage beträgt im Privathaushalt mindestens 60×60 cm.
3) Stromversorgung:
Ein Stromanschluss ist zwingend erforderlich, wobei eine 230V-Feuchtraumsteckdose ausreichend ist.
4) Freier Ablauf:
Zum Ausspülen des Regenerators muss die Möglichkeit eines freien Ablaufes zum Beispiel durch ein bodennahes Trichtersiphon möglich sein. Die Regeneratleitung darf nicht direkt an das Abwassernetz angeschlossen werden, sondern das Abwasser freifallend eingebracht werden.
5) Material der Rohrleitungen:
Bitte stellen Sie unbedingt fest, welche Rohrleitungsmaterialien im Hauswassernetz verwendet werden. Bestehen Ihre Rohrleitungen aus verzinkten Rohren, so ist beim Einsatz einer Enthärtungsanlage eine Dosierung zum Schutz der Rohrleitungen meist unbedingt erforderlich.
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